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Imkerinnen und Imker müssen sich an verschiedenste Vorschriften halten. Es gibt dabei auch wichtige Forumlare, die regelmässig ausgefüllt und bei Kontrollen vorgewiesen werden müssen.
Statuten
Imkerverband St. Gallen-Appenzell
Bestandeskontrolle
Checkliste Pflichten TSG TSV SBZ-02-2010 |
Anleitung Bestandeskontrolle Bienenvoelker BVET 12.2.2010 |
Bestandeskontrolle Bienenvölker SG.docx |
Bestandeskontrolle Bienenvölker AP.pdf |
Betriebskontrolle
Weisungen zu Checkliste und Anleitung für die Betriebsprüfung |
Selbstkontrolle und Risikoanalyse von Betriebsweise und Hygiene |
Selbstkontrolle Honigernte und Weiterbildung |
Bienenverkehr
Mutationsformular Bienenstand |
Formular Erfassung Tierhaltung |
Bienenverkehr innerhalb der Schweiz |
BeeTraffic-App Software herunterladen und einfache Meldung zum Bienen verstellen |
Honig
Medikamente (es dürfen nur die von Swissmedic zugelassene Medikamente verwendet werden)
Empfohlene Imkereipraeparate Version ab 11.2023 |
Merkblatt „Tierarzneimittel, Biozide und Chemikalien in der Bienenhaltung: Gesundheitsgefahren und Anwenderschutz“ |
Medikamente: Direktlink zu Apiservice Liebe Imker/Innen Die Vorschriften für die Buchführung in der Bienenhaltung wurden den gesetzlichen Anforderungen bei anderen Tierhaltungen angeglichen. Eigentlich bereits seit Inkrafttreten der revidierten Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27) am 01.07.2022 sind Imkerinnen und Imker verpflichtet, über Tierarzneimittel Buch zu führen: Der Kauf von Arzneimitteln, deren Einsatz sowie eine allfällige Entsorgung müssen dokumentiert sein, damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Bisher waren dazu aber weder Vorlagen noch klare Angaben seitens Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorhanden. Dies ist nun anders. Das BLV hat ein offizielles Informationsschreiben verfasst und stellt seit kurzem eine aktualisierte Vorlage für das Behandlungsjournal und neu auch für die Inventarliste Tierarzneimittel Bienen zur Verfügung (PDF oder Word-Vorlage). Das neue Behandlungsjournal löst das bisherige ab sofort ab. Neu müssen Tierarzneimittel und deren Entsorgung zudem in Form einer Inventarliste erfasst werden. |